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   SG Leipzig, 26.01.2006 - S 8 KR 539/04   

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SG Leipzig, 26.01.2006 - S 8 KR 539/04 (https://dejure.org/2006,26666)
SG Leipzig, Entscheidung vom 26.01.2006 - S 8 KR 539/04 (https://dejure.org/2006,26666)
SG Leipzig, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - S 8 KR 539/04 (https://dejure.org/2006,26666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB V § 109 Abs. 4 S. 3 § 275 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Überprüfung zweifelhafter Krankenhausrechnungen durch die Krankenkasse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus SG Leipzig, 26.01.2006 - S 8 KR 539/04
    Die Klage ist als echte Leistungsklage statthaft (§ 54 Abs. 5 SGG), da die Beteiligten in einem Gleichordnungsverhältnis stehen (wie hier: BSGE 86, 166 (167 f.)).

    Vielmehr bleibt es dem Krankenhausarzt überlassen, über Art und Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung selbst zu entscheiden (BSG, Urteil vom 17.05.2000, Az: B 3 KR 33/99 R).

    Es darf sich insoweit nicht auf die Beurteilung des Vertragsarztes verlassen, weil die Therapiefreiheit des Krankenhausarztes grundsätzlich, auch nicht durch Verordnung des Vertragsarztes, eingeschränkt ist (wie hier: BSG, Urteil vom 17.05.2000, Az: B 3 KR 33/99 R).

    Mit der vorbehaltlosen Kostenübernahmeerklärung hat sie ihre Zahlungspflicht dem Grunde nach anerkannt, ohne dass der Erklärung konstitutive Bedeutung beizumessen wäre, weil diese Verpflichtung bereits mit Inanspruchnahme der Leistungen des Krankenhauses durch den Versicherten entsteht (so auch: BSG, Urteil vom 17.05.2000, Aktenzeichen: B 3 KR 33/99 R).

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

    Auszug aus SG Leipzig, 26.01.2006 - S 8 KR 539/04
    Der Behandlungspflicht der zugelassenen Krankenhäuser im Sinne des § 109 Abs. 4 Satz 2 SGB V steht damit ein Vergütungsanspruch gegenüber, der auf der Grundlage der gesetzlichen Ermächtigung in §§ 16 f Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) nach Maßgabe der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) in der Pflegesatzvereinbarung zwischen Krankenhausträgern und Krankenkasse festgelegt wird (BSG, Urteil vom 23.07.2002, Az: B 3 KR 64/01 R).

    Denn die Abrechnungsüberprüfung wird vom Regelungsgehalt der Vorschrift mit umfasst, weil sie der dort geregelten Wirtschaftlichkeitsprüfung notwendigerweise vorgeschaltet ist (wie hier: BSG, Urteil vom 23.07.2002, Aktenzeichen: B 3 KR 64/01 R).

  • BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 10/02 R

    Krankenversicherung - Fälligkeit - Vergütungsanspruch - Krankenhaus -

    Auszug aus SG Leipzig, 26.01.2006 - S 8 KR 539/04
    Zwar hat die Kostenübernahmeerklärung keine konstitutive Bedeutung, in dem Sinne, dass davon die Zahlungspflicht der Krankenkasse abhängt; sie hat indes eine beweisrechtliche Funktion, falls sie abgegeben wird und den Behandlungszeitraum abdeckt (BSG, Urteil vom 28.05.2003, Aktenzeichen: B 3 KR 10/02 R).
  • SG Leipzig, 21.12.2006 - S 8 KR 310/05

    Abgrenzung zwischen stationärer zu ambulanter Behandlung beim Tod des

    Bei Zweifeln an der Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung ist der MDK einzuschalten (vgl. auch: § 276 Abs. 4 SGB V, sowie SG Leipzig, Urteil vom 26.01.2006, Az: S 8 KR 539/04, veröff. in "ju-ris").
  • SG Leipzig, 30.11.2006 - S 8 KR 286/05

    Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Entlassung psychisch erkrankter Kinder

    Bei Zweifeln an der Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung ist der MDK einzuschalten (vgl. auch: § 276 Abs. 4 SGB V, sowie SG Leipzig, Urteil vom 26.01.2006, Az: S 8 KR 539/04, veröff. in "ju-ris").
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